Rechtswörterbuch

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Haustürgeschäft

 Normen 

§ 312b BGB

§ 29c ZPO

 Information 

Am 13. Juni 2014 ist die Reform des Verbraucherrechts 2014 in Kraft getreten. Die das Recht der Haustürgeschäfte betreffende neue Rechtslage ist gemäß der neuen Bezeichnung dieser Vertragsart in dem Beitrag "Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge" dargestellt.

 Siehe auch 

Verbrauchervertrag

BGH 02.02.2011 - VIII ZR 103/10 (Belehrung des Verbrauchers über die gegenseitige Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen)

BGH 19.11.1998 - VII ZR 424/97 (Haustürwiderrufsgeschäft auch bei Vertragsänderung)

AG Freising 14.06.1988 - 2 C 80/88 (Unzulässiges Umgehungsgeschäft, wenn Vertragsverhandlungen in ein Cafe verlegt werden)

Prütting/Wegen/Weinreich: BGB Kommentar; 17. Auflage 2022