Rechtswörterbuch

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Handelsgeschäft

 Normen 

HGB

 Information 

Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Die vermutete Zuordnung eines Geschäfts als Handelsgeschäft ist jedoch widerlegbar.

Je nachdem ob nur eine oder beide Parteien eines Handelskaufs Kaufleute sind, unterscheidet man zwischen einseitigen und beiderseitigen Handelsgeschäften. Die Unterscheidung ist aus folgenden Gründen bedeutsam:

Zur Fortführung eines Handelsgeschäfts in ungeteilter Erbengemeinschaft siehe den Beitrag "Erbengemeinschaft - ungeteilt".

 Siehe auch 

Einzelunternehmen

Erbengemeinschaft - ungeteilt

Firma

Gutgläubiger Erwerb - Handelsrecht

Handelsbrauch

Handelsgewerbe

Handelsregister

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Kammer für Handelssachen

Kaufmann

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Prokura

Rügepflicht

Schiffsmiete

Seefrachtvertraqg

Zurückbehaltungsrecht - Handelsrecht

BGH 17.07.2008 - I ZR 168/05 (Herabsetzung einer Vertragsstrafe beim Handelsgeschäft)

BGH 26.01.2005 - VIII ZR 275/03 (Abtretung bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft)

BGH 27.04.1994 - VIII ZR 34/93

BGH 04.11.1991 - II ZR 85/91

BFH 25.03.2009 - IV R 21/06 (Hofladen als Handelsgeschäft)

Hassemer: Kaufverträge nach der Schuldrechtsreform - Vertragsgestaltung gegenüber Verbrauchern und im Handelsgeschäft; Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht - ZGS 2002, 95

Weyer: Handelsgeschäfte (§§ 343 ff. HGB) und Unternehmergeschäfte (§ 14 BGB); Wertpapier-Mitteilungen - WM 2005, 490