Handelsgeschäft
Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Die vermutete Zuordnung eines Geschäfts als Handelsgeschäft ist jedoch widerlegbar.
Je nachdem ob nur eine oder beide Parteien eines Handelskaufs Kaufleute sind, unterscheidet man zwischen einseitigen und beiderseitigen Handelsgeschäften. Die Unterscheidung ist aus folgenden Gründen bedeutsam:
Die folgenden handelsrechtlichen Normen sind nur anwendbar, wenn es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt:
Die folgenden Vorschriften gelten bei einem einseitigen Handelsgeschäft auch für den nichtkaufmännischen Vertragspartner:
Zur Fortführung eines Handelsgeschäfts in ungeteilter Erbengemeinschaft siehe den Beitrag "Erbengemeinschaft - ungeteilt".
Gutgläubiger Erwerb - Handelsrecht
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Zurückbehaltungsrecht - Handelsrecht
BGH 17.07.2008 - I ZR 168/05 (Herabsetzung einer Vertragsstrafe beim Handelsgeschäft)
BGH 26.01.2005 - VIII ZR 275/03 (Abtretung bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft)
BGH 27.04.1994 - VIII ZR 34/93
BGH 04.11.1991 - II ZR 85/91
BFH 25.03.2009 - IV R 21/06 (Hofladen als Handelsgeschäft)
Hassemer: Kaufverträge nach der Schuldrechtsreform - Vertragsgestaltung gegenüber Verbrauchern und im Handelsgeschäft; Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht - ZGS 2002, 95
Weyer: Handelsgeschäfte (§§ 343 ff. HGB) und Unternehmergeschäfte (§ 14 BGB); Wertpapier-Mitteilungen - WM 2005, 490