Rechtswörterbuch

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Haftpflicht

 Normen 

Nicht zusammenhängend geregelt.

 Information 

Als Haftpflicht wird der Schaden bezeichnet, der dem Geschädigten aufgrund eines gesetzlichen Haftungstatbestandes zu ersetzten ist. Hiervon abzugrenzen ist der Schadensersatzanspruch aufgrund einer vertraglichen Haftung (Schadensersatz statt der Leistung). Die Haftpflicht kann sich auf die Gefährdungshaftung oder die Verschuldenshaftung gründen.

Es bestehen folgende Haftpflichttatbestände:

 Siehe auch 

Aufsichtspflichtverletzung

Delikt

Haftung von Kindern

Haftungsbeschränkungen

Patientenrechte

Schadensersatz

Schmerzensgeld

Verkehrssicherungspflicht

Verkehrsunfall - Allgemein

Armbrüster: Auswirkungen von Versicherungsschutz auf die Haftung; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2009, 187

Wussow: Unfallhaftpflichtrecht; 16. Auflage 2014