Rechtswörterbuch

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Gutachterausschuss

 Normen 

§§ 192 ff. BauGB

Rechtsverordnungen der Bundesländer zu den Gutachterausschüssen

 Information 

1. Allgemein

Gutachterausschüsse sind Einrichtungen der einzelnen Bundesländer zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie sind bei den meisten Ländern als Landesbehörden eingerichtet, in Nordrhein-Westfalen sind sie direkt bei den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelt.

Rechtsgrundlagen der Gutachterausschüsse sind die §§ 192 ff. BauGB sowie die Rechtsverordnungen der Bundesländer zu den Gutachterausschüssen.

Gerichte und Behörden haben den Gutachterausschüssen Rechts- und Amtshilfe zu leisten.

2. Zusammensetzung

Die Zusammensetzung und Bestellung der Gutachterausschüsse wird durch Landesrecht bestimmt. Die Mitglieder werden von der Behörde bestellt. Organe des Gutachterauschusses sind der Vorsitzende, der Ausschuss als Kollegialorgan und die Geschäftsstelle. In der Regel bestehen Gutachterausschüsse aus jeweils einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und mehreren ehrenamtlichen Gutachtern.

Die Mitglieder sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.

3. Aufgaben

3.1 Einführung

Die Ausschüsse haben u.a. die folgenden Aufgaben:

  • Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebauten Grundstücke

  • Gutachten über den Miet- bzw. Pachtwert eines Gebäudes

  • die Führung und die Auswertung einer Kaufpreissammlung

  • die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte

  • das Erstellen von Gutachten über die Höhe von Entschädigungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten (Enteignungen etc.)

  • das Erstellen von Grundstücksmarktberichten

  • die Ermittlung von Gebäudewertfaktoren

  • die Ermittlung von Rohertragsfaktoren

  • die Ermittlung des Liegenschaftszinses

3.2 Führen einer Kaufpreissammlung

Die Gutachterausschüsse führen eine Kaufpreissammlung aller getätigten Verkäufe des Gebietes. Notare sind amtlich verpflichtet, von jedem Grundstückskaufvertrag eine Abschrift an den zuständigen Gutachterausschuss zu senden. Dies ist somit die Informationsquellen über die gezahlten Kaufpreise. Die Auswertungen dieser Daten führen auch zur jährlichen Erstellung einer Bodenrichtwertkarte. Die Bodenrichtwerte zeigen in jeweils kleinen Bereichen des jeweiligen Gemeindegebietes die ermittelten durchschnittlich erzielten Verkaufspreise für Grundstücke. Auch bei bebauten Grundstücken ist der Ausschuss gehalten, den Wert des Grundstückes im unbebauten Zustand zu ermitteln.

Gegen Gebühr kann ein anonymisierter Auszug aus der Kaufpreissammlung angefordert werden.

 Siehe auch 

Beleihung von Grundstücken

Bewertung

Grundbuch

Grundstück

http://www.gutachterausschuesse-online.de

http://www.gutachterausschuesse-bayern.de

http://www.gutachterausschuss-bb.de

https://www.gutachterausschuss-berlin.de/gaaonline/index.html

http://www.gutachterausschuss.bremen.de/index.php

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/weitere-einrichtungen/landesbetrieb-geoinformation-und-vermessung/service/grundstueckswerte/start.html

http://www.gutachterausschuss.hessen.de

http://www.mv-regierung.de/im/pages/vermessung/vk_gtach.htm

http://www.gag.niedersachsen.de

http://www.gutachterausschuss.nrw.de

http://www.gutachterausschuesse.rlp.de

http://www.gutachterausschuss.de/Bundeslaender/body_saarland.html

http://www.gutachterausschuss.sachsen.de

http://www.gutachterausschuesse-sh.de

http://www.thueringen.de/de/tlvermgeo/bodenmanagement/wertermittlung_gutachterausschuss/grundstueckswerte/content.html

Münchehofer/Springer: Verkehrswertermittlung ohne Gutachterausschuss; Grundstücksmarkt und Grundstücksrecht - GuG 2004, 208

Schreiber: Immobilienrecht; Handbuch, 2. Auflage 2005