Rechtswörterbuch

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Grüner Punkt

 Normen 

§ 3 MarkenG

 Information 

Mit dem Grünen Punkt sind diejenigen Verpackungen gekennzeichnet, die an dem privatrechtlichen Entsorgungssystem der "Duales System Deutschland Gesellschaft für Abfallvermeidung" (DSD AG) teilnehmen. Der Vertreiber der Verpackung muss für die Nutzung des Grünen Punkts (und damit der Nutzung des Entsorgungssystems) eine Lizenzabgabe an die DSD AG entrichten.

Hinweis:

Die kostenlos in den Bürgerberatungsstellen der Gemeinden erhältlichen gelben Säcke dürfen ausschließlich für die Sammlung von mit dem grünen Punkt gekennzeichneten Verpackungen genutzt werden.

 Siehe auch 

Duales System

Verpackungen