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Gleichstellungsbeauftragte - Bund

 Normen 

§§ 19 -36 BGleiG

GleibWV

 Information 

Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine Arbeitnehmerin/Beamtin zur Wahrung der beruflichen Rechte der Frauen und zur Weiterverfolgung der Gleichstellungsdurchsetzung.

Gemäß § 19 BGleiG ist in jeder Dienststelle mit mehr als 100 Beschäftigten aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten nach geheimer Wahl durch die weiblichen Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte zu wählen. Die Anzahl der zu wählenden Stellvertreterinnen bestimmt sich nach der Staffelung in § 19 Abs. 3 BGleiG.

Die Dienststelle bestellt gemäß § 20 BGleiG die gewählten Beschäftigten für jeweils vier Jahre zur Gleichstellungsbeauftragten oder zur Stellvertreterin. In Absatz 1 der Norm wird dabei klargestellt, dass die Regel, nach der das Amt der Gleichstellungsbeauftragten oder Stellvertreterin unvereinbar mit der Wahrnehmung eines Mandates in der Personal- oder Schwerbehindertenvertretung ist, sich nicht auf den Zeitpunkt der Wahl, sondern auf die Zeit ab der Bestellung bezieht. Somit ist es etwa einem Mitglied des Personalrates möglich, zu kandidieren und vor der Bestellung zu erklären, dass die Mitgliedschaft im Personalrat mit der Bestellung endet.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist gemäß § 28 Abs. 2 BGleiG von anderweitigen dienstlichen Tätigkeiten freizustellen, wie es nach Art und Größe der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlich ist. Die Freistellung soll mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit betragen, in Dienststellen mit mehr als 600 Beschäftigten die volle regelmäßige Arbeitszeit der Dienststelle.

 Siehe auch 

Allgemeine Gleichbehandlung

Antidiskriminierungsstelle

Entgelttransparenz

Gender Mainstreaming

Gleichstellungsdurchsetzung

BAG 18.03.2010 - 8 AZR 77/09 (Bevorzugung von Frauen bei der Stellenbesetzung einer Gleichstellungsbeauftragten)

BAG 16.10.2002 - 4 AZR 579/01 (Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten)

BVerwG 22.07.2003 - 6 P 3/03 (Mitbestimmung bei der Bestellung des Personalrats)

Göpfert/Rottmeier: Frauenquote aus arbeitsrechtlicher Sicht; Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis - ZIP 2015, 670

Kathke: Frauen-/Gleichstellungsbeaufragte und dienstliche Beurteilungen; Zeitschrift für das Beamtenrecht - ZBR 2004, 185

Rose-Möhring: Die Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bei Disziplinarverfahren und arbeitsrechtlichen Maßnahmen; Gleichstellung in der Praxis - GIP 2005, 38

Steiner: Die Gleichstellungsbeauftragte in der Bundesverwaltung - Die Personalvertretung - PersV 2010, 44

Stüber: Die Frauenquote ist da. Das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe und die Folgen für die Praxis; Deutsches Steuerrecht - DStR 2015, 947