Franchising - Abgrenzung zum Lizenzvertrag
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Beim Lizenzvertrag wird dem Lizenznehmer ein gewerbliches Schutzrecht (z.B. Patent) zur Benutzung überlassen. Der Vertrag ist somit viel enger als der Franchisevertrag, in dem zwar auch die Nutzung von Schutzrechten überlassen werden, darüber hinaus aber weiter gehende Rechte und Pflichten bestehen.
Siehe auch
Franchising - Beendigung des Rechtsverhältnisses
Franchising - Bindung des Franchisenehmers