Rechtswörterbuch

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Franchising

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Das Franchising ist ein aus den USA übernommenes Rechtsinstitut, durch das der Franchisegeber ein gesichertes Vertriebssystem und der Franchisenehmer durch den Markennamen des Produkts einen grundsätzlich gesicherten Absatz erhält.

Ein Franchisenehmer ist ein Selbstständiger, der vom Franchisegeber gegen Entgelt und unter Übernahme von Vertriebspflichten das Recht zur Nutzung bestimmter Marken, Geschäftsformen, Vertriebsmethoden und Erfahrungswissen erhält und die Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung veräußert.

Franchisenehmer, die in einer vertikalen Vertriebskette stehen, sind arbeitnehmerähnliche Selbstständige und rentenversicherungspflichtig (BSG 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R).

Im Vergleich zum Vertragshändler ist der Franchisenehmer noch stärker in das Vertriebssystem des Franchisegebers eingebunden und an diesen gebunden: Nicht nur der Vertrieb der Produkte, sondern auch die Geschäftskonzeption werden durch den Franchisegeber vorgeschrieben. Ziel ist das einheitliche Auftreten aller Franchisenehmer am Markt.

Unterschieden wird das Warenfranchising und das Dienstleistungsfranchising.

Der Franchise-Vertrag beinhaltet Elemente des Kauf-, Werk-, Gesellschafts- und Pachtvertrages.

 Siehe auch 

Franchising

Franchising - Abgrenzung zum Lizenzvertrag

Franchising - Beendigung des Rechtsverhältnisses

Franchising - Bindung des Franchisenehmers

Franchising - Inhalt eines Franchisevertrages

Franchising - Rechte und Pflichten

Handelsvertreter

Rechtsanwaltsfranchising

Vertragshändler

http://www.franchise-net.de (Deutscher Franchise Verband)

Böhner/Doeser/Deutscher Franchise-Verband: Jahrbuch Franchising 2010

Flohr: Aktuelle Tendenzen im Franchise-Recht; Betriebs-Berater - BB 2006, 389

Flohr: Das neue Recht der Widerrufsbelehrung und dessen Bedeutung für Franchise-Verträge; Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht - ZGS 2009, 203

Flohr: Offene Rechtsfragen der Widerrufsbelehrung bei Franchise-Verträgen; Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht - ZGS 2007, 421

Haager: Die Entwicklung des Franchiserechts seit dem Jahr 2002, Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2005, 3394

Heintze: Franchising im Rechtsberatungsmarkt; NJW 2003, 2888

Plagemann/Radtke-Schwenzer: Franchise : Teure Rentenversicherungspflicht?; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2010, 2481