Rechtswörterbuch

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Formmangel - Heilung

 Normen 

Gesetzlich nicht allgemein geregelt.

 Information 

Ein Rechtsgeschäft, welches einem gesetzlichen Formerfordernis (Formvorschriften) nicht genügt, ist gemäß § 125 BGBnichtig.

Bei bestimmten Rechtsgeschäften besteht jedoch die Möglichkeit der Heilung eines Formmangels durch Leistungserbringung. Rechtsfolge ist, dass das Rechtsgeschäft trotz Vorliegens des Formmangels wirksam ist:

Die Heilung durch Leistungserbringung ist u.a. abzugrenzen von der Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts gemäß § 141 BGB.

 Siehe auch 

Formvorschriften

Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

Scheingeschäft

Prütting/Wegen/Weinreich: BGB Kommentar; 11. Auflage 2016

König: Befristete Mietverträge: Berufung auf Formmangel erschwert; Immobilien - Praxis und Recht - IPuR 1999, 35

Stoppel: Reichweite der Heilung bei fehlender Beurkundung von Anteilsverkäufen; GmbH-Rundschau - GmbHR 2010, 225