Rechtswörterbuch

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Fernmeldegeheimnis

 Normen 

Art. 10 GG

G 10

§ 8 BVerfSchG

§ 201 StGB

§ 10 NPOG,NI

§§ 33a ff. NPOG,NI

§ 39 Abs. 3 NPOG,NI

§ 32 StVollzG

Art. 35 BayStVollzG

§ 33 HmbStVollzG

§ 33 NJVollzG

 Information 

Das Fernmeldegeheimnis ist in Art. 10 GG grundrechtlich geschützt.

Es schützt den Kommunikationsvorgang gegen unberechtigte Eingriffe und gewährleistet die Möglichkeit, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Nachrichten auszutauschen. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen alle nichtschriftlichen Mitteilungen im Fernmeldeweg.

Beispiel:

Kommunikation über Fernsprechanlagen (Telefon), Telegrafen- und Fernschreibeverkehr, aber auch die Telekommunikation über das Internet, etwa durch E-Mail; für die dabei entstehenden Verbindungsdaten und Kommunikationsinhalte gilt das Grundrecht unmittelbar.

Die Fernmeldefreiheit gilt als "polizeifestes" Grundrecht, in das zur Gefahrenabwehr nur aufgrund des zu Art. 10 GG erlassenen Gesetzes (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses - G 10) von den dort aufgeführten staatlichen Stellen eingegriffen werden darf. Entsprechend ist in den Polizeigesetzen eine ausdrückliche Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses nicht vorgesehen (Ausnahme: Polizeirecht des Landes Niedersachsen, in § 10 NPOG,NI und §§ 33a ff. NPOG,NI

Die polizeiliche Befugnis zur Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen oder -aufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen des gesprochenen Wortes (vgl. § 8c Abs. 2 des Musterentwurfs eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder) lässt das Fernmeldegeheimnis unberührt (§ 8c Abs. 1 MEPolG).

 Siehe auch 

Brief- und Postgeheimnis

IT-Strafrecht

Behling: Compliance versus Fernmeldegeheimnis. Wo liegen die Grenzen bei E-Mail-Kontrollen als Antikorruptionsmaßnahme?; Betriebs-Berater - BB 2010, 892

Kaysers: Die Unterrichtung Betroffener über Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses; Archiv des öffentlichen Rechts - AöR 2004, 121

Wollenschläger/Krönke: Telekommunikationsüberwachung und Verkehrsdatenspeicherung; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2016, 906