Rechtswörterbuch

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Europäische Union - Austritt

 Normen 

Art. 50 EUV

 Information 

1. Allgemein

Gemäß Art. 50 EUV kann jeder Mitgliedstaat im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

Hat der Mitgliedstaat den Austritt beschlossen, teilt er dies dem Europäischen Rat mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird.

Das Abkommen wird nach Art. 218 Abs. 3 AEUV ausgehandelt. Es wird vom Rat der Europäischen Union im Namen der Union geschlossen. Der Rat der EU beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Rat der EU beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

Für diese Zwecke nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates der EU, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates und des Rates der EU teil.

Ein Staat, der aus der Union ausgetreten ist und erneut Mitglied werden möchte, muss dies nach dem Verfahren des Artikels 49 beantragen.

2. Vereinigtes Königreich

Die (knappe) Mehrheit der Bürger des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland hat am 23.06.2016 dafür gestimmt, aus der EU auszutreten. Premieministerin May hat am 29. März 2017 offiziell den Austritt des Vereinigten Königreichs gegenüber der EU erklärt. Das Vereinigte Königreich ist nach einigen Verschiebungen am 31.01.2020 endgültig aus der EU ausgetreten.

Am 01.01.2021 ist das Handels- und Kooperationsabkommen vorläufig in Kraft getreten. Es muss nun noch in den beteiligten Ländern ratifiziert werden.

 Siehe auch 

Europäische Union

Europäische Union - Organe

Unionsbürgerschaft