Rechtswörterbuch

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Europäische Kommission

 Normen 

Art. 251 ff. AEUV

 Information 

1. Allgemein

Die Europäische Kommission ist eines der sieben Organe der EU. Die Kommission mit Sitz in Brüssel ist das ausführende Organ der EU.

Rechtsgrundlagen sind Art. 17 EUV sowie Art. 251 ff. AEUV.

Als Exekutivorgan der EU mit legislativem Initiativrecht ist sie der eigentliche Motor der europäischen Integration. Hinter den Kommissaren steht ein großer Verwaltungsapparat mit ca. 20.000 Bediensteten.

2. Mitglieder

Die Kommission besteht derzeit aus 28 Mitgliedern, d.h. einem Mitglied je Mitgliedsland.

Hinweis:

Die ursprünglich beschlossene Verkleinerung, nach der ab dem 01.11.2014 die Kommission einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters aus einer Anzahl von Mitgliedern bestehen sollte, die zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, wurde durch den Rat einstimmig verschoben. Die Regelung wird in Kraft treten, sobald die EU 30 Mitglieder zählt oder spätestens ab dem Jahr 2019. Die Mitglieder der Kommission werden dann unter den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten in einem System der strikt gleichberechtigten Rotation zwischen den Mitgliedstaaten so ausgewählt, dass das demografische und geografische Spektrum der Gesamtheit der Mitgliedstaaten zum Ausdruck kommt. Die näheren Vorgaben sind in Art. 244 AEUV geregelt.

Die Mitglieder werden von den jeweiligen Regierungen für fünf Jahre ernannt.

Der Präsident der Kommission wird gemäß Art. 17 Abs. 7 EUV auf Vorschlag des Rats von dem Europäischen Parlament gewählt. Derzeitiger Präsident (seit 01.11.2014) ist der Luxemburger Jean-Claude Juncker. Der Präsident der Kommission hat die in Art. 17 Abs. 6 EUV aufgeführten Aufgaben.

Daneben ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ein Mitglied der Kommission.

3. Aufgaben und Kompetenzen

Aufgaben der Kommission sind gemäß Art. 17 Abs. 1 EUV u.a.:

  • Förderung der allgemeinen Interessen der Europäischen Union und Ergreifung von geeigneten Initiativen zu diesem Zweck.

  • Gewährleistung der Anwendung der Verträge sowie der von den Organen kraft der Verträge erlassenen Maßnahmen.

  • Überwachung der Anwendung des primären und des sekundären Gemeinschaftsrechts (Rechtsakte der EU) durch die Mitgliedsstaaten (Vertragsverletzungsverfahren in der EU)

  • Ausführung des Haushaltsplans

  • Entwicklung des Gemeinschaftsrechts insbesondere durch die Einreichung von Vorschlägen

  • Ausspruch von Disziplinarmaßnahmen bei Verstößen eines Mitgliedslandes gegen das Gemeinschaftsrecht bzw. Durchsetzung des Rechts vor dem Europäischen Gerichtshof

  • Pflege der Außenbeziehungen

 Siehe auch 

Europäische Union

Europäischer Gerichtshof

Europäischer Rat

Europäischer Rechnungshof

Europäischer Wirtschaftsraum

Europäisches Parlament

Rechtsakte der EU

http://ec.europa.eu/index_de.htm (Internetseite der Europäischen Kommission)