Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Euro

 Normen 

EuroEG

 Information 

1. Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Der Euro ist die Währung der zur Europäischen Währungsunion zählenden EU-Länder.

Die Europäische Währungsunion (EWU) wurde mit dem Maastrichter Vertrag vereinbart, die Umsetzung in einem Drei-Stufen-Plan konzipiert. Offizieller Beginn war der 1. Januar 1999. Ihre vollständige Bezeichnung lautet "Europäische Wirtschafts- und Währungsunion".

Mitglieder der Wirtschaftsunion sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Davon zu unterscheiden ist die Eurozone (s.u.), d.h. die Länder, die den Euro als Währungsmittel eingeführt haben.

Die bilateralen Wechselkurse der teilnehmenden Staaten waren bereits mit dem Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) im Mai 1998 auf dem EU-Sondergipfel unwiderruflich festgelegt worden. Die Umrechnungskurse zum Euro wurden am 1. Januar 1999 festgelegt (1 Euro = 1,95583 Deutsche Mark).

Den Rechtsrahmen für die Einführung des Euro haben neben dem Maastrichter Vertrag auf EU-Ebene zwei Verordnungen der EU (Verordnung (EG) Nr. 1103/97, Verordnung (EG) Nr. 974/98) und in Deutschland das Euro-Einführungsgesetz geliefert.

2. Voraussetzungen zur Einführung des Euro

Voraussetzung zur Einführung des Euro war bzw. ist die Erfüllung der in Art. 140 AEUV festgelegten folgenden Konvergenzkriterien:

  • Preisstabilität / Inflation

  • Finanzlage der öffentlichen Hand

  • Wechselkursentwicklung

  • Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

  • Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften (Art. 130 und 131 AEUV)

Bei Erfüllung der Voraussetzungen sind grundsätzlich alle EU-Mitgliedsländer zur Einführung des Euro verpflichtet. Ausnahmen gelten für Dänemark, das sich dieser Verpflichtung bereits im Maastrichter Vertrag durch eine sogenannte Opt-Out-Klausel entzogen hatte.

Gemäß Art. 140 AEUV wird die Erfüllung der Konvergenzkriterien für die zur Einführung des Euro verpflichteten Mitgliedsländer mindestens alle zwei Jahre überprüft. Die Ergebnisse werden in einem Konvergenzbericht veröffentlicht. Im Konvergenzbericht 2022 der Europäischen Zentralbank (https://ec.europa.eu/info/publications/convergence-report-2022_de) wird für die EU-Länder, die dem Euro noch nicht beigetreten sind (Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden), untersucht, inwieweit sie bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen sind.

3. Eurozone

Von den nunmehr 27 Mitgliedern der Währungsunion haben derzeit (01.01.2023) 20 Länder den Euro als Währungsmittel eingeführt. Im Einzelnen sind dies:

  • Belgien

  • Deutschland

  • Estland

  • Finnland

  • Frankreich

  • Griechenland

  • Irland

  • Italien

  • Kroatien

  • Lettland

  • Litauen

  • Luxemburg

  • Malta

  • Niederlande

  • Österreich

  • Portugal

  • Slowakei

  • Slowenien

  • Spanien

  • Zypern

In den Art. 136 - 138 AEUV sind besondere Bestimmungen für die Mitgliedstaaten geregelt, deren Währung der Euro ist.

Der Euro wurde in den folgenden Ländern der Europäischen Union (noch) nicht eingeführt:

  • Bulgarien

  • Polen

  • Rumänien

  • Schweden

  • Tschechien

  • Ungarn

Daneben wurde der Euro als Zahlungsmittel in verschiedenen Nicht-EU-Staaten als alleiniges oder zweites Währungsmittel eingeführt, so z.B. in den Kleinstaaten Monaco, San Marino und dem Vatikan.

 Siehe auch 

Bank

Bankgeschäfte

Europäische Zentralbank

Zinsen