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Erschließungsbeitrag - Verträge mit Bauträgern

 Normen 

§ 11 BauGB

 Information 

Bei Verträgen mit Bauträgern ist darauf zu achten, wer nach der vertraglichen Regelung zur Zahlung der Erschließungsbeiträge verpflichtet ist:

Beispiel:

Ein Anleger kauft eine Eigentumswohnung von einem Bauträger und vereinbart eine Festpreisklausel. Bis die Kommune alle erforderlichen Erschließungsleistungen vollständig erbracht hat, vergehen noch einige Monate. Nach Abschluss der Arbeiten verschickt die Gemeinde die Beitragsbescheide an die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, § 34 Abs. 1 BauGB, im konkreten Fall also an die Eigentümergemeinschaft. Da der Bauträger natürlich auch das Grundstück auf die neuen Eigentümer überträgt, ist er nicht in der Zahlungspflicht. Die Wohnungseigentümer müssen für die Gebühren aufkommen und zwar jeweils im Verhältnis zu ihrem Miteigentumsanteil.

Der Käufer sollte daher darauf achten, dass der Bauträger im Kaufvertrag ausdrücklich erklärt, dass alle Erschließungs- und Anliegerkosten im Festpreis enthalten sind.

Hinweis:

Selbst wenn sich der Bauträger zur Übernahme aller Erschließungsbeiträge bereit erklärt, kann es für den Käufer zu einer Haftung kommen: Wenn nämlich das Unternehmen zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren zahlungsunfähig oder bereits insolvent ist, macht die Gemeinde ihre Forderungen gegenüber dem neuen Eigentümer beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft geltend. Im ungünstigsten Fall muss der Eigentümer also gleich zweimal zahlen: Einmal nämlich über den Festpreis (in den die Erschließungsbeiträge einkalkuliert waren) und zum Zweiten direkt an die Gemeinde, wenn der Bauträger nicht mehr zahlen kann.

Praxistipp:

Ist der Bauträger hinsichtlich seiner Solvenz nicht über jeden Zweifel erhaben, sollte der Käufer einen Nachweis über die schon gezahlten Erschließungsbeiträge sowie eventuell eine Bankbürgschaft für später anstehende Zahlungsverpflichtungen verlangen.

 Siehe auch 

Erschließung

Erschließungsbeitrag

Erschließungsvertrag

Vorhaben- und Erschließungsplan

OLG Naumburg 18.01.2000 - 11 U 159/99 (Vertragliche Verpflichtung des Bauträgers gegenüber der Gemeinde und den Käufern)

Barth/Peters: Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht; Loseblatt