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Erbunwürdigkeit

 Normen 

§§ 2339 - 2345 BGB

 Information 

Ausschluss des gesetzlichen Erbrechts.

Ein Erbe kann von seiner Erbberechtigung ausgeschlossen werden, wenn einer der in § 2339 Abs. 1 Nr. 1 - 4 BGB abschließend aufgezählten Gründe vorliegt. Ein Erbausschluss aus anderen Gründen ist nicht möglich.

Neben der Täterschaft werden auch Mittäterschaft, Anstiftung und Beihilfe erfasst.

Bei einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen der als Gründe für eine Erbunwürdigkeit in § 2339 Abs. 1 Nr. 1 - 4 BGB bezeichneten Handlungen scheidet eine Bindungswirkung für das über die Erbunwürdigkeit entscheidende Gericht aus (BGH 16.03.2005 - IV ZR 140/04). Diese ist nur dann gegeben, wenn Existenz und Inhalt eines Strafurteils Tatbestandsvoraussetzungen eines Anspruchs bilden.

Die Erbunwürdigkeit ist gemäß § 2340 BGB durch Anfechtung der Erbschaft im Wege der Anfechtungsklage geltend zu machen. Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem der Wegfall des Erbunwürdigen zustattenkommt.

Die Anfechtung kann nur binnen Jahresfrist, beginnend mit der Kenntnis des Anfechtungsgrundes, und nicht vor dem Anfall der Erbschaft erfolgen. Sie ist ausgeschlossen, wenn der Erblasser dem Erbunwürdigen verziehen hat. Die Anfechtungsmöglichkeit endet dreißig Jahre nach dem Erbfall.

Die Erbunwürdigkeit tritt mit Rechtskraft des die Erbunwürdigkeit bestätigenden Urteils ein. Der für erbunwürdig erklärte Erbe wird dadurch zum Erbschaftsbesitzer. Die Erbschaft fällt gemäß § 2344 BGB an demjenigen, welcher berufen sein würde, wenn der Erbunwürdige zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte.

Neben der Anfechtung des Erbschaftserwerbs wegen Erbunwürdigkeit ist gemäß § 2345 BGB auch die Anfechtung des Anspruches aus einem Vermächtnis sowie auf den Pflichtteil wegen der in § 2339 Abs. 1 Nr. 1 - 4 BGB aufgeführten Erbunwürdigkeitsgründe möglich. Anders als bei der Einsetzung als Erbe reicht hier jedoch die Geltendmachung durch eine formlose Anfechtungserklärung gegenüber dem Vermächtnisunwürdigen bzw. Pflichtteilsunwürdigen.

 Siehe auch 

Anfechtung von Testamenten

Enterbung

Testament

OLG München 29.04.2009 - 20 U 5261/08 (Erbunwürdigkeit bei der Fälschung eines Testaments)

BayObLG 18.03.2002 - 1 Z BR 48/01 (Anordnung einer Nachlasspflegschaft während der Anfechtungsklage)

Kroiß: Die Erbunwürdigkeitsklage; Forum Familien- und Erbrecht - FF 2004, 13

Muscheler: Grundlagen der Erbunwürdigkeit; Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge - ZEV 2009, 58