Rechtswörterbuch

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Eigensicherung - polizeiliche

 Normen 

Polizeigesetze der Länder.

 Information 

Die polizeiliche Eigensicherung ist ein Begriff der Einsatzlehre.

Polizeiliche Befugnisse dienen nicht nur dem Zweck, Eingriffsermächtigungen für eine effektive Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben zu schaffen; in einigen Fällen dienen sie in erster Linie der Eigensicherung der Polizeibeamten bzw. der Sicherung Dritter.

Nach der Begriffsbestimmung der Anlage 20 der Polizeidienstvorschrift 100 (Führung und Einsatz der Polizei - PDV 100) ist die Eigensicherung das taktisch richtige Verhalten im Einsatz zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen für Einsatzkräfte.

Die Problematik der Eigensicherung ergibt sich aus der grundsätzlichen Verpflichtung eines jeden Beamten, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Für u.a. Beamte der Polizei und der Feuerwehr kann damit eigene Gefahr für das eigene Leben oder die Gesundheit verbunden sein.

Der Staat erfüllt seine Fürsorgepflicht dahin gehend, dass er diese Beamten bestmöglich ausbildet sowie sie dem Stand der Technik entsprechend ausrüstet. Zudem gibt es für bestimmte Gefahrensituationen Dienstvorschriften oder Verhaltensempfehlungen in Form von Leitfäden (LF). Der LF 371 regelt die Eigensicherung für alle polizeilichen Tätigkeitsbereiche, sowohl im Einzeldienst als auch im geschlossenen Einsatz. Der LF 450 regelt die Eigensicherung bei einem ABC-Einsatz.

 Siehe auch 

Bewaffnung der Polizei

Eingriffsbefugnisse

Finaler Rettungsschuss

Schusswaffengebrauch