Rechtswörterbuch

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Eigenjagd

 Normen 

§ 7 BJagdG

Jagdgesetze der Länder

 Information 

Aufgrund der Größe zur Jagdausübung durch den Eigentümer berechtigende zusammenhängende Fläche.

In Deutschland gilt das Reviersystem, d.h. die Ausübung der Jagd erfordert eine Grundfläche in einer bestimmten Größe. Dabei wird zwischen Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken unterschieden.

Ein Eigenjagdbezirk ist eine zusammenhängende land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundfläche von mindestens 75 Hektar, die im Eigentum einer Person bzw. einer Personengemeinschaft steht. Dabei kann das Landesrecht eine höhere Mindestgrundfläche festsetzen. Auch die sich im Staatsbesitz befindenden Flächen sind grundsätzlich Eigenjagdbezirke.

Liegt die im Eigentum einer Person oder Personengemeinschaft stehende Grundfläche in zwei Bundesländern, so steht dies einer Eigenjagdbezirksbildung nicht entgegen. Jedoch ist in jedem Teil des Jagdbezirkes das Jagdrecht des betreffenden Bundeslandes zu beachten. Danach hat der Revierinhaber u.U. für dieselbe Wildart unterschiedliche Jagdzeiten zu beachten.

Wesentliche Voraussetzung des Eigenjagdbezirks ist, dass es sich um eine zusammenhängende Fläche handelt. Flächen sind zusammenhängend, wenn sie zumindest an einem Punkt aneinander angrenzen. Dabei muss es sich bei der angrenzenden Fläche nicht um eine Fläche handeln, die mit einem Wildbestand besiedelt wird oder auf der die Jagd ausgeübt werden kann. Gemäß § 5 Abs. 2 BJagdG wird durch Wasserläufe, Wege, Eisenbahnlinien kein Zusammenhang zwischen ansonsten getrennt liegenden Flächen hergestellt. Dies gilt auch für diesen ähnliche Grundstücke wie z.B. Uferstreifen, es sei denn die ähnliche Fläche ist selbst jagdlich nutzbar. Dies ist der Fall, wenn sie z.B. Deckung durch Hecken u.Ä. aufweist.

 Siehe auch 

Abschussregelung

Befriedeter Bezirk

Berufsjäger

Jagd

Jagdaufseher

Jagdbezirk

Jagdgenossenschaft

Jagdrecht

Jagdsteuer

Wildschaden

BFH 22.09.2005 - V R 28/03 (Umsatzsteuerpflicht einer Gemeinde bei Verpachtung des Eigenjagdbezirks)

BMF: Eigenjagdrecht auf Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes; Der Betrieb - DB 1999, 1477

Leonhardt/Bauer/von Löwis of Menar: Wild- und Jagdschadenersatz; Loseblattwerk

Leonhardt: Jagdrecht; Kommentar; Loseblatt

Meyer: Gegenstandswert für die Abwehr der Anlage eines öffentlichen Weges durch ein Jagdrevier; Das Juristische Büro - JurBüro 2010, 352