Rechtswörterbuch

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Deutsche Telekom AG

 Normen 

TKG

PostUmwG

TelekomBATZV

TelekomSZV

DTAGBefugAnO

 Information 

1. Allgemein

Die Deutsche Telekom AG ist ein ehemaliges ein Unternehmen der Deutschen Bundespost, das durch das Postumwandlungsgesetz sowie das Postneuordnungsgesetz in die Deutsche Telekom AG umgewandelt wurde. Das Angebot der Deutschen Telekom AG erstreckt sich im Wesentlichen auf die Telekommunikations- und Informationstechnologie.

Die Regulierung der Telekommunikation ist Aufgabe des Bundes, sie wird von der Bundesnetzagentur wahrgenommen.

2. Beamte als Beschäftigte der Deutschen Telekom

Im Zuge der Umwandlung der Deutschen Post wurde die Telekom AG zur Übernahme der Beamten verpflichtet (Beamte - Postnachfolgeunternehmen).

Bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann nach der Telekom-Beamtenaltersteilzeitverordnung (TelekomBATZV) Altersteilzeit in der Form der Teilzeitbeschäftigung (d.h. nicht als Blockmodell) bewilligt werden, wenn

  • sie bei Beginn der Altersteilzeit das 55. Lebensjahr vollendet haben,

  • sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit drei Jahre mindestens teilzeitbeschäftigt waren,

  • die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2017 beginnt und sich über die gesamte Zeit bis zum Eintritt in den Ruhestand erstreckt sowie

  • betriebliche oder betriebswirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen.

 Siehe auch 

Deutsche Post AG

Mehrwertdienstnummern

http://www.telekom.de

Halberstadt: Neues Bewertungs- und Bezahlungssystem für die Deutsche Telekom AG; Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes - ZTR 2001, 397

Hoeren: Handbuch Wegerechte und Telekommunikation; 1. Auflage 2007