Rechtswörterbuch

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Bundesrechnungshof

 Normen 

Art. 114 GG

 Information 

Der Bundesrechnungshof prüft die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesregierung und der Bundesbehörden. Er hat Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat jährlich zu berichten.

Die Landesregierungen- und -behörden werden mit entsprechender Kompetenz von Landesrechnungshöfen kontrolliert.

Der Bundesrechnungshof ist mit Wirkung vom 01.07.2000 von Frankfurt a. M. nach Bonn umgezogen.

 Siehe auch 

Bundesverfassungsgericht