Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Bundesinstitut für Berufsbildung

 Normen 

§§ 89 - 100 BBIG

 Information 

Die Aufgaben und die Organisation des Bundesinstituts für berufliche Bildung sind in den §§ 89 - 100 BBIG gesetzlich geregelt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Bonn. Es bestehen gemäß § 90 BBIG u.a. folgende Aufgaben:

  • wissenschaftliche Forschung zur Berufsbildung

  • Mitwirkung an der Erstellung/Aktualisierung von Ausbildungsordnungen

  • Mitwirkung an der Vorbereitung des Berufsbildungsberichts

  • Führung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe

Der Sitz des Institutes ist Bonn. Seine Organe sind der Hauptausschuss und der Präsident, der das Institut leitet und nach außen vertritt.

 Siehe auch 

Auszubildende - Interessenvertretung

Berufsausbildungsverhältnis

http://www.bibb.de