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Börse

 Normen 

BörsG

 Information 

Eine Börse ist allgemein ein regelmäßig zu bestimmter Zeit an festgelegtem Ort stattfindender Markt für Waren, Devisen und Wertpapiere sowie das Gebäude, in dem der Markt stattfindet. Meist werden Börsen von einem Börsenverein getragen.

Im engeren Sinn sind mit dem Begriff Börse die Devisen- und Effektenbörsen gemeint, an denen mit Geld und Wertpapieren gehandelt wird.

Devisenbörsen in der Bundesrepublik Deutschland sind Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, Hamburg und München.

Als Besucher von Effektenbörsen sind zugelassen: Alle im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufleute; persönlich haftende Gesellschafter von OHG, KG; gesetzliche Vertreter einer juristischen Person; Kursmakler und freie Makler. Für den Handel von Papieren an der Börse ist eine Zulassung durch die Zulassungsstelle der Börse und die Veröffentlichung wesentlicher Angaben dazu in einem Prospekt erforderlich.

Börsen sind Einrichtungen, die von der zuständigen Landesregierung genehmigt werden müssen. Diese bestellt auch die Staatskommissare, die den Geschäftsverkehr und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überwachen. Träger der Börsen sind z.B. Industrie- und Handelskammern oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Träger der Frankfurter Börse ist die Frankfurter Wertpapierbörse AG.

 Siehe auch 

Reinelt: Haftung aus Prospekt und Anlageberatung bei Kapitelanlagefonds; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2009, 1

Weber: Die Entwicklung des Kapitalmarktrechts im ersten Halbjahr 2015, Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2015, 2307