Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Biotopschutz

 Normen 

§ 30 BNatSchG

Naturschutzgesetze der Länder

 Information 

Ein Biotop ist gemäß der Begriffsbestimmung in § 7 Absatz 2 Nummer 4 BNatSchG der Lebensraum einer Lebensgemeinschaft wild lebender Tiere und Pflanzen.

Der in § 30 BNatSchG geregelte Biotopschutz ist als Instrument zur Sicherung der Artenvielfalt in Deutschland von grundlegender Bedeutung. Er ist eine Unterform des Artenschutzes.

Durch die Ausweisung von Schutzgebieten lässt sich die Erhaltung der Lebensräume insbesondere für gefährdete Tiere und Pflanzen nur teilweise bewerkstelligen. Viele Tiere und Pflanzen benötigen zu ihrem Schutz jedoch nur ein kleines Gebiet, sodass der Schutz durch ein Biotop ausreichend ist.

Als Instrument zur Sicherung dieser bestimmten Teile von Natur und Landschaft wird deren gesetzlicher Schutz geregelt, also ein Schutz, bei dem es keiner Schutzerklärung nach Durchführung eines bestimmten Verfahrens und unter genauer räumlicher Bezeichnung des geschützten Gebietes bedarf, sondern der mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wirkt.

 Siehe auch 

Artenschutz

Baumschutz

Naturschutzgebiet

Schutzgebiete - Natura 2000

Waldschutz