Bilanz - Umlaufvermögen
Zum Umlaufvermögen gehören Wirtschaftsgüter, die von vornherein zum Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind oder aufgrund dessen ständigen Veränderungen unterliegen, z.B. Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Forderungen, Bankguthaben, Kassenbestände.
Das Umlaufvermögen gliedert sich in
Vorräte (Vorratsvermögen) wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate und Waren, geleistete Anzahlungen,
Forderungen aller Art, so weit sie nicht zum Anlagevermögen gehören,
Wertpapiere, wenn sie nur kurzfristig als Liquiditätsreserve angelegt sind,
Geldkonten und Zahlungsmittel wie Guthaben bei Kreditinstituten, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Kassenbestand und Schecks.
BFH 31.01.2008 - IV B 153/06 (Grundstück als Umlaufvermögen)
Heinz/Koetz: Umlaufvermögen bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften. Folgen des BFH, U. v. 14.12.2006 - IV R 3/05 für die Zuordnung von Wertpapieren; GmbH-Rundschau - GmbHR 2008, 341
Hoffmann: Die Zuordnung von Grundbesitz zum Anlage- oder Umlaufvermögen; Steuern und Bilanzen - StuB 2008, 285