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Bilanz - Umlaufvermögen

 Normen 

§ 247 Abs. 2 HGB

 Information 

Zum Umlaufvermögen gehören Wirtschaftsgüter, die von vornherein zum Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind oder aufgrund dessen ständigen Veränderungen unterliegen, z.B. Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Forderungen, Bankguthaben, Kassenbestände.

Das Umlaufvermögen gliedert sich in

  • Vorräte (Vorratsvermögen) wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate und Waren, geleistete Anzahlungen,

  • Forderungen aller Art, so weit sie nicht zum Anlagevermögen gehören,

  • Wertpapiere, wenn sie nur kurzfristig als Liquiditätsreserve angelegt sind,

  • Geldkonten und Zahlungsmittel wie Guthaben bei Kreditinstituten, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Kassenbestand und Schecks.

 Siehe auch 

Bilanz

Bilanz - Aktiva

Bilanz - Anlagevermögen

Bilanz - Eröffnungsbilanz

Bilanz - Passiva

Bilanz - Schlussbilanz

Bilanzierung - Grundsätze

BFH 31.01.2008 - IV B 153/06 (Grundstück als Umlaufvermögen)

Heinz/Koetz: Umlaufvermögen bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften. Folgen des BFH, U. v. 14.12.2006 - IV R 3/05 für die Zuordnung von Wertpapieren; GmbH-Rundschau - GmbHR 2008, 341

Hoffmann: Die Zuordnung von Grundbesitz zum Anlage- oder Umlaufvermögen; Steuern und Bilanzen - StuB 2008, 285