Beistandschaft
Die Beistandschaft ist die Unterstützung eines alleinsorgeberechtigten Elternteils durch das Jugendamt zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Durch die Beistandschaft wird das Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft tritt nur auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils ein.
Auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig (BGH 29.10.2014 - XII ZB 250/14).
Kindesunterhalt - Neue Bundesländer
Kindesunterhalt - Volljährige Kinder
Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern
Gerhardt/von Heintschel-Heinegg Klein: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht; 12. Auflage 2021
Mix: Die Beistandschaft nach § 1712, 1713 BGB in Konkurrenz zur Verfahrensstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB; Jugendamt - JAmt 2013, 122