Rechtswörterbuch

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Beistandschaft

 Normen 

§§ 1712 - 1717 BGB

§§ 18, 52a - 58a SGB VIII

 Information 

Die Beistandschaft ist die Unterstützung eines alleinsorgeberechtigten Elternteils durch das Jugendamt zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Durch die Beistandschaft wird das Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft tritt nur auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils ein.

Auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig (BGH 29.10.2014 - XII ZB 250/14).

 Siehe auch 

Kindesunterhalt

Kindesunterhalt - Neue Bundesländer

Kindesunterhalt - Volljährige Kinder

Sorgerecht

Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Gerhardt/von Heintschel-Heinegg Klein: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht; 12. Auflage 2021

Mix: Die Beistandschaft nach § 1712, 1713 BGB in Konkurrenz zur Verfahrensstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB; Jugendamt - JAmt 2013, 122