Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Ausländerzentralregister

 Normen 

AZRG

AZRG-DV

 Information 

Register zur Speicherung personenbezogener Daten.

Das Ausländerzentralregister ist bei dem Bundesverwaltungsamt in Köln eingerichtet und dient der Speicherung der Daten aller Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben. Mit der Speicherung und Übermittlung von Daten über Ausländer unterstützt das Register seit seiner Einrichtung im Jahre 1953 in erster Linie öffentliche Stellen, die mit der Durchführung ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften betraut sind.

Die Datenauskunft wird u.a. genutzt von

Das Register besteht aus zwei Teilen:

  • dem allgemeinen Datenbestand, in dem die Daten von Ausländern gespeichert werden, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten

  • der gesondert geführten Visadatei, in der die Daten von Ausländern gespeichert werden, die ein Visum beantragt haben

    Hinweis:

    Beim Bundesverwaltungsamt ist daneben eine Visa-Warndatei (siehe den Beitrag "Visum") eingerichtet worden. Ziel ist es, den Visumsmissbrauch effektiver zu bekämpfen.

Die registrierten Ausländer haben gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 AZRG einen Anspruch auf Auskunft über die über sie gespeicherten Daten.

 Siehe auch 

Abschiebung

Ausländer

Ausreisepflicht

Eurodac

Verwaltungsvollstreckung - Rechtsschutz