Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen

 Normen 

§ 80 ff. VwGO

 Information 

Mit der Einlegung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage beginnt grundsätzlich automatisch auch der vorläufige Rechtsschutz gegenüber belastenden Verwaltungsakten, es tritt der sogenannte Suspensiveffekt ein: die Wirkung des belastenden Verwaltungsakts wird aufgeschoben.

 Siehe auch 

Behördliche Aussetzung der sofortigen Vollziehung

Suspensiveffekt - Verwaltungsrecht

Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht