Rechtswörterbuch

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Aufenthaltsgrund - Ausländerrecht

 Normen 

§§ 4 ff. AufenthG

 Information 

Der Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet kann verschiedensten Zwecken dienen. Außer dem Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit kommen beispielsweise auch Aufenthalte zur Ausbildung, das Recht auf Wiederkehr, ein Familiennachzug (z.B. Ehegatten oder Kindernachzug), ein Besuchsaufenthalt oder die Beantragung eines Asyls in Betracht.

Rechtsgrundlagen des Aufenthalts von Ausländern sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz.

 Siehe auch 

Aufenthaltserlaubnis

Ehegattennachzug - Ausländerrecht

Familiennachzug - Ausländerrecht

Kindernachzug - Ausländerrecht

Nachzug sonstiger Angehöriger- Ausländerrecht

Nachzug des Lebenspartners - Ausländerrecht

Niederlassungserlaubnis