Rechtswörterbuch

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Asylantrag

 Normen 

§ 13 f. AsylG

 Information 

Es werden folgende Formen von Asylanträgen unterschieden:

  • der in § 13 f. AsylG geregelte erstmalige Asylantrag, der auch als Asylgesuch bezeichnet wird:

    Ein Asylantrag liegt danach immer vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm die in § 60 AufenthG bezeichneten Gefahren drohen. Gefordert wird danach weder die Verwendung des Ausdrucks "Asyl" noch eine Begründung noch ein bestimmter Mindestinhalt.

    Die Behörden haben einen insofern geäußerten Willen als Asylantrag zu behandeln und die erforderlichen Schritte einzuleiten.

  • der Asylfolgeantrag (§ 71 AsylG)

Die Ausländerbehörde ist nach § 14 Abs. 2 AsylG verpflichtet, die bei ihr eingereichten schriftlichen Anträge unverzüglich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiterzuleiten, das über den Antrag entscheidet.

Mit der Asylantragstellung nach § 14 AsylG gilt gemäß § 14a  AsylG der Asylantrag auch für jedes Kind des Ausländers als gestellt, das ledig ist, das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich zu diesem Zeitpunkt im Bundesgebiet aufhält, ohne im Besitz eines Aufenthaltstitels zu sein, wenn es zuvor noch keinen Asylantrag gestellt hatte.

Die möglichen Gründe einer Unzulässigkeit eines Asylantrags sind seit August 2016 zur besseren Übersichtlichkeit und Vereinfachung der Rechtsanwendung in §29 AsylG in einem Katalog zusammengefasst. Dazu zählen nunmehr auch die Gründe aus denen ein Antrag bisher als unbeachtlich betrachtet wurde.

In 2019 wurden in Deutschland knapp 166.000 Erst-Asylanträge gestellt.

 Siehe auch 

Abschiebungshaft

Asyl

Asylberechtigte

Asylbewerber

Drittstaat

Eurodac

Politische Verfolgung - Asylrecht

BGH 01.03.2012 - V ZB 206/11 (Rechtmäßigkeit der Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft bei Stellen eines Asylantrags aus einem Polizeigewahrsam heraus)

Fritz/Vormeier: Gemeinschaftskommentar zum Asylverfahrensgesetz; Loseblattwerke

Hohm: Kommentar zum Asylbewerberleistungsgesetz; Loseblattwerk