Anspruch
Normen
Information
Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen.
Ansprüche unterliegen der Verjährung. Die Verjährung wird unterbrochen (gehemmt), wenn der Anspruch mit einer Klage verfolgt wird.
Siehe auch
Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen.
Ansprüche unterliegen der Verjährung. Die Verjährung wird unterbrochen (gehemmt), wenn der Anspruch mit einer Klage verfolgt wird.