Rechtswörterbuch

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Amtswalter

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Ein Amtswalter ist eine Person, die ein Amt im organisationsrechtlichen Sinne bekleidet.

Je nach dem der Einstellung/Ernennung zugrunde liegendem Rechtsverhältnis kann der Amtswalter als Beamter oder Angestellter tätig sein.

Ist das organisationsrechtliche Amt als Teilzeitstelle ausgerichtet, kann ein Amt auch von zwei Amtswaltern ausgefüllt werden.

 Siehe auch 

Amt - Beamtenrecht

Amt - organisationsrechtlich

Behörde

Eingruppierung

Verwaltungsorgan

Verwaltungsträger

Organisationsgewalt

Organwalter