Amtswalter
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Ein Amtswalter ist eine Person, die ein Amt im organisationsrechtlichen Sinne bekleidet.
Je nach dem der Einstellung/Ernennung zugrunde liegendem Rechtsverhältnis kann der Amtswalter als Beamter oder Angestellter tätig sein.
Ist das organisationsrechtliche Amt als Teilzeitstelle ausgerichtet, kann ein Amt auch von zwei Amtswaltern ausgefüllt werden.
Siehe auch