Rechtswörterbuch

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Ältere Arbeitnehmer

 Normen 

§ 82 SGB III

 Information 

1. Förderung der beruflichen Weiterbildung

Die Weiterbildung von Arbeitssuchenden sowie Arbeitnehmern wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeitsagentur gefördert. Ältere Arbeitnehmer können gemäß § 82 SGB III bei beruflicher Weiterbildung durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Die Voraussetzungen sind:

  • Der Arbeitnehmer hat bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet.

  • Er hat im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.

  • Der Betrieb, dem er angehört, beschäftigt nicht mehr als 250 Arbeitnehmer.

  • Die Maßnahme wird außerhalb des Betriebes, dem er angehört, durchgeführt und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

  • Der Träger und die Maßnahme sind durch eine Fachkundige Stelle für die Förderung zugelassen.

Die Förderung von Arbeitnehmern in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten wurde durch die Einfügung von § 82 S. 2 SGB III ermöglicht. In solchen Kleinstbetrieben sollen Arbeitnehmer nunmehr im Falle einer Weiterbildungsförderung - abweichend von der nach § 82 Satz 1 erster Halbsatz SGB III bestehenden Möglichkeit einer nur teilweisen Übernahme der Weiterbildungskosten - durch Übernahme der vollen Weiterbildungskosten gefördert werden. Damit entfällt das Erfordernis einer Kofinanzierung der Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber. Diese Regelung gilt altersunabhängig und unabhängig davon, ob die Weiterbildung während oder außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Mit der Neuregelung wird für Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber ein besonderer Anreiz zur beruflichen Weiterbildung in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt und der damit verbundenen steigenden Notwendigkeit beruflicher Anpassungen geschaffen. In Betrieben ab zehn Beschäftigten bleibt es bei der erweiterten Möglichkeit der Förderung einer beruflichen Weiterbildung auch außerhalb der bezahlten Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitgeber mit mindestens 50 % an den Lehrgangskosten beteiligt.

Der Antrag auf Förderung kann bei Vorliegen der in § 82 SGB III aufgeführten Voraussetzungen auch vom Arbeitgeber gestellt und die Förderleistungen an diesen erbracht werden.

Zu den allgemeinen Förderungen siehe den Beitrag "Weiterbildung".

2. Befristete Arbeitsverträge

Siehe insofern den Beitrag "Befristetes Arbeitsverhältnis - Ältere Arbeitnehmer".

3. Befreiung von der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung bei Einstellung älterer Arbeitnehmer

Gemäß § 418 SGB III werden Arbeitgeber, die erstmalig einen Arbeitnehmer einstellen, der das 55. Lebensjahr vollendet hat, von der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung befreit.

Die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Zahlung des hälftigen Beitrags bleibt bestehen.

Die Befreiung besteht seit dem 01.01.2008 nur noch für vor diesem Zeitpunkt geschlossene Arbeitsverhältnisse.

Daneben wird die Einstellung von älteren, langzeitarbeitslosen Arbeitnehmern bei Vorliegen der Voraussetzungen mit Zuschüssen für den Arbeitgeber gefördert (Arbeitsförderung Langzeitarbeitslose).

4. Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes

Ältere Arbeitnehmer haben einen längeren Anspruch auf den Bezug des Arbeitslosengeldes.

 Siehe auch 

Altersdiskriminierung

Altersteilzeit

Arbeitsförderung Langzeitarbeitslose

Arbeitslosengeld

Befristetes Arbeitsverhältnis - Ältere Arbeitnehmer

Frühverrentung

Teilzeitarbeit

BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 (Altersdiskriminierung in einem Sozialplan)

BAG 04.06.2003 - 7 AZR 489/02 (Eingliederungszuschuss kein sachlicher Grund für Befristung)

BAG 25.01.2000 - 9 AZR 144/99 (Vereinbarung der Rückzahlung einer Überbrückungszahlung bei Erstattungspflicht des Arbeitgebers zulässig)

BSG 15.12.1999 - B 11 AL 33/99 R (Erstattungspflicht auch bei GmbH-Geschäftsführer mit befristeten Vertrag)

Koberski: Befristete Arbeitsverträge älterer Arbeitnehmer im Einklang mit Gemeinschaftsrecht; Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - NZA 2005, 79

Rolfs: Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit älteren Arbeitnehmern; Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - NZA 2008, Beilage 1, S. 8

Urban-Crell: Zusätzliche Urlaubstage für ältere Arbeitnehmer; Der Betrieb - DB 2014, 2896

Waltermann: Alterne Arbeitswelt - Welche arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen empfehlen sich?; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2008, 2529