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Absetzbarkeit Kinderbetreuungskosten

 Normen 

§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

§ 2 Abs. 5a EStG

 Information 

Die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG wie folgt ausgestaltet:

Nach der zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Neuregelung sind Kinderbetreuungskosten nur noch einheitlich als Sonderausgaben und nicht mehr auch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.

Die mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 2006 eingeführten und seit 2009 in § 9c EStG (nunmehr aufgehoben) zusammengeführten Regelungen zum Abzug von erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 EUR je Kind wurden in den neuen § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG unter Reduzierung der Anspruchsvoraussetzungen übernommen.

Die Unterscheidung nach erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten ist entfallen. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den steuerpflichtigen Eltern kommt es nicht mehr an. Aus diesem Grunde können Betreuungskosten für Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG nunmehr ab Geburt des Kindes, jedoch wie zuvor betragsmäßig eingeschränkt grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres berücksichtigt werden.

Kinderbetreuungskosten können danach auch dann abgezogen werden, wenn sie durch eine erst angestrebte Tätigkeit veranlasst sind. Für Eltern, die ernsthaft Arbeit suchen und bereits vorsorglich für den Fall der Einstellung eine Kinderbetreuung sicherstellen müssen, sind dadurch entstehende Betreuungskosten nicht weniger zwangsläufig als für Eltern, die wegen einer gegenwärtigen Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Behinderung oder Erkrankung auf Kinderbetreuung angewiesen sind (BFH 14.04.2016 - III R 23/14).

 Siehe auch 

Einkommensteuer

Kindergeld

Kindertagesbetreuung

Hey: Der neue Abzug für Kinderbetreuungskosten; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2006, 2001

Hölzer: Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten erwerbstätiger verheirateter Eltern; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2008, 2145

Meyer: Abzug als Werbungskosten / Betriebsausgaben oder Sonderausgaben: Kinderbetreuungskosten nach § 9c EStG; Steuer & Studium; SteuerStud 2011, 25