Rechtsanwalt Burkhard Goßens (Gesundheitsrecht / Sozial - Vergaberecht)
Autor: Rechtsanwalt Burkhard Goßens (Gesundheitsrecht / Sozial - Vergaberecht) - 27.11.2009 - 1.639 mal gelesen.
03. - 04. März 2010 - Berlin - Aufdeckung und Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Ein Fachvortrag von Burkhard Goßens im Rahmen der Euroforum Konferenz in Berlin zum § 128 SGB V dem Zuwendungsverbot für Leistungserbringer.Der neue § 128 SGB V "Zuwendungsverbot für Leistungserbringer"
Sanktionen im Gesundheitswesen. Auswirkungen des § 128 SGB V auf Ärzte und Leistungserbringer in der Praxis:
Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Patienteninteresse ? Ein Widerspruch?
Sind Empfehlungen von Leistungserbringern durch Ärzte sanktionswürdig?
Expertenstandards versus § 128 SGB V und Kassenverträge -Sanktionen.
Alle Referenten das Gesamtprogramm das Hotel
Aktuelles und Austauschmöglichkeiten u. a. zu diesen Themen:
Zuweisungspauschalen ? Lukratives Geschäft oder Straftat?
Abrechnungsbetrug ? Aktuelle Fälle
Kontrolle von Selektivverträgen
Ambulantes Operieren ? Einfallstor für Abrechnungsbetrug?
Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften
Datenübermittlung versus Datenschutz
Korruption in Krankenhäusern ? Grenzen zulässiger Kooperation
Praxisberichte und Beiträge von:
Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Ernst Kamner,
AOK Bayern, Bernhard Kaul,
AOK Niedersachsen, Peter Scherler,
AstraZeneca GmbH, Henning Anders,
Bayerisches Staatsministerium der Justiz ... Anton Winkler,
Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V, Andreas Wagener
European Healthcare Fraud & Corruption Network, Paul Vincke,
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Alexander Badle,
Goßens Rechtsanwälte, Burkhard Goßens,
Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Jörg Hoffmann,
KKH-Allianz, Dina Michels,
Landeskriminalamt Hamburg, Karen Offert und Gundula Thiele-Heckel
Transparency International Deutschland, Dr. Anke Martiny (Vorsitzende der Tagung)
Universität Leipzig, Prof. Dr. Hendrik Schneider (Vorsitzender der Tagung)
________________________
15 % Rabatt
Mandanten, Geschäftspartner und Mitglieder des Bundesforum Gesundheitsrecht e. V. erhalten einen Rabatt in Höhe von 15 %.
Bei Interesse senden wir Ihnen gerne Ihre Anmeldeunterlagen mit den vergünstigten Konditionen zu.
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