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§ 1091 ZPO
Zivilprozessordnung 
Bundesrecht

Abschnitt 5 – Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 → Titel 2 – Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl

Titel: Zivilprozessordnung 
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: ZPO
Gliederungs-Nr.: 310-4
Normtyp: Gesetz

§ 1091 ZPO – Einleitung des Streitverfahrens

§ 697 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend.

Zu § 1091: Angefügt durch G vom 30. 10. 2008 (BGBl I S. 2122).