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Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS-Verordnung - ZKBSV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS-Verordnung - ZKBSV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ZKBSV
Gliederungs-Nr.: 2121-60-1-2
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
(ZKBS-Verordnung - ZKBSV)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1996 (BGBl. I S. 1232)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. August 2019 (BGBl. I S. 1235)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Aufgaben1
Berufung der Mitglieder2
Mitglieder und stellvertretende Mitglieder3
Beteiligung anderer Personen und Stellen4
Vorsitzender und Stellvertreter5
Berichterstatter6
Sachverständige7
Geschäftsstelle8
Sitzungen der Kommission9
Durchführung von Sitzungen10
Beschlussfassung11
Sitzungsprotokoll12
Arbeitskreise13
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden14
Tätigkeitsbericht und Unterrichtung der Öffentlichkeit15
Geschäftsordnung16
(weggefallen)17
(weggefallen)18