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Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ZensG 2011
Gliederungs-Nr.: 29-37
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011
(Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011)

Vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Regelungen 
  
Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus1
Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen2
  
Abschnitt 2 
Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung 
  
Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden3
Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit4
Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen5
Gebäude- und Wohnungszählung6
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis7
Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen8
Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung9
  
Abschnitt 3 
Organisation 
  
Erhebungsstellen10
Erhebungsbeauftragte11
Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung12
Ordnungsnummern13
  
Abschnitt 4 
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse 
  
Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften14
Mehrfachfalluntersuchung15
Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten16
Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse17
  
Abschnitt 5 
Auskunftspflicht und Datenschutz 
  
Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung18
Löschung19
Datenübermittlungen20
Information der Öffentlichkeit21
Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände22
  
Abschnitt 6 
Schlussvorschriften 
  
Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben23
Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt24
Finanzzuweisung25
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781)