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Art. 3 ZahnErsFinAnpG
Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: ZahnErsFinAnpG
Gliederungs-Nr.: 860-5/11
Normtyp: Gesetz

Art. 3 ZahnErsFinAnpG – Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.

(8251-10)

In § 35a Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 5 Abs. 30 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3396) geändert worden ist, wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:

"Für die Anpassung des Zuschusses zum 1. Juli 2005 verringert sich der nach Satz 1 maßgebliche Beitragssatz um 0,9 Beitragssatzpunkte."