Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Werkstättenverordnung (WVO)
Bundesrecht
Titel: Werkstättenverordnung (WVO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WVO
Gliederungs-Nr.: 871-1-7
Normtyp: Rechtsverordnung

Werkstättenverordnung (WVO)

Vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1365)

Zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387)

Auf Grund des § 55 Abs. 3 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1649) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen 
  
Grundsatz der einheitlichen Werkstatt1
Fachausschuss2
Eingangsverfahren3
Berufsbildungsbereich4
Arbeitsbereich5
Beschäftigungszeit6
Größe der Werkstatt7
Bauliche Gestaltung, Ausstattung, Standort8
Werkstattleiter, Fachpersonal zur Arbeits- und Berufsförderung9
Begleitende Dienste10
Fortbildung11
Wirtschaftsführung12
Abschluss von schriftlichen Verträgen13
Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte14
Werkstattverbund15
Formen der Werkstatt16
  
Zweiter Abschnitt 
Verfahren zur Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen 
  
Anerkennungsfähige Einrichtungen17
Antrag18
  
Dritter Abschnitt 
Schlussvorschriften 
  
Vorläufige Anerkennung19
(weggefallen)20
In-Kraft-Treten21