§ 40 WoGG
Wohngeldgesetz (WoGG)
Wohngeldgesetz (WoGG)
Bundesrecht
Teil 7 – Schlussvorschriften
§ 40 WoGG – Einkommen bei anderen Sozialleistungen
Das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld ist bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen.