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§ 5 WoFlV
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WoFlV
Gliederungs-Nr.: 2330-32-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 5 WoFlV – Überleitungsvorschrift

1Ist die Wohnfläche bis zum 31. Dezember 2003 nach der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2178), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346), in der jeweils geltenden Fassung berechnet worden, bleibt es bei dieser Berechnung. 2Soweit in den in Satz 1 genannten Fällen nach dem 31. Dezember 2003 bauliche Änderungen an dem Wohnraum vorgenommen werden, die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich machen, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.