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§ 17 WiStrG
Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Bundesrecht

Abschnitt 3 – Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: WiStrG
Gliederungs-Nr.: 453-11
Normtyp: Gesetz

§ 17 WiStrG

(weggefallen)