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Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). 
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). 
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: WG LSA
Gliederungs-Nr.: 753.31
Normtyp: Gesetz

Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). *

Vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492)

Zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:

Inhaltsübersicht§§
  
Kapitel 1 
Allgemeine Bestimmungen, Behörden, Zuständigkeiten 
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
(zu den §§ 2 und 3 WHG)
1
Schranken des Grundeigentums
(zu § 4 Abs. 5 WHG)
2
Einteilung der oberirdischen Gewässer3
Gewässer erster Ordnung4
Gewässer zweiter Ordnung5
Eigentum an oberirdischen Gewässern
(zu § 4 Abs. 5 WHG)
6
Eigentumsgrenzen am und im Gewässer
(zu § 4 Abs. 5 WHG)
7
Anlandungen
(zu § 4 Abs. 5 WHG)
8
Abschwemmung, Überflutung
(zu § 4 Abs. 5 WHG)
9
  
Abschnitt 2 
Behörden, Zuständigkeiten, Gefahrenabwehr 
  
Behörden10
Aufgaben und Befugnisse der Wasserbehörden11
Zuständigkeit12
Wassergefahr13
Wasserwehr14
Hochwassermeldedienst
(zu § 79 Abs. 2 WHG)
15
  
Kapitel 2 
Bewirtschaftung von Gewässern 
  
Abschnitt 1 
Gemeinsame Bestimmungen 
  
Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
(zu § 7 WHG)
16
Umsetzung durch Verordnung
(zu § 23 WHG)
17
Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge18
Erfordernisse für den Antrag19
Bewilligung
(zu den §§ 10 und 14 WHG)
20
Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren
(zu § 11 WHG)
21
Aussetzung des Bewilligungsverfahrens22
Rechtsnachfolge23
Maßnahmen beim Erlöschen einer Erlaubnis oder einer Bewilligung24
Maßnahmen beim Erlöschen alter Rechte und alter Befugnisse
(zu § 20 WHG)
25
Inhalt und Umfang alter Rechte und alter Befugnisse
(zu § 20 WHG)
26
Beweissicherung, Sicherheitsleistung27
Ausgleichsverfahren
(zu § 22 WHG)
28
  
Abschnitt 2 
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer 
  
Unterabschnitt 1 
Gemeingebrauch 
  
Arten, Zulässigkeit und Einschränkungen des Gemeingebrauchs
(zu § 25 WHG)
29
Duldungspflicht der Anlieger
(zu § 25 WHG)
30
Benutzungen zu Zwecken des Fischfangs
(zu § 25 WHG)
31
  
Unterabschnitt 2 
Wasserstraßen- und Wasserverkehrsrecht 
  
Schiffbare Gewässer32
Duldungspflicht der Anlieger, Haftung für Schäden33
Schifffahrtsanlagen und Fähren34
Verordnungen und Verwaltungsakte35
  
Unterabschnitt 3 
Stauanlagen 
  
Stauanlagen36
Staumarken37
Erhaltung der Staumarken38
Kosten39
Außerbetriebsetzen und Beseitigen von Stauanlagen, Altanlagen40
Ablassen aufgestauten Wassers
(zu § 36 WHG)
41
Staubewirtschaftung42
Ausnahmen43
Talsperren, Wasserspeicher44
Planfeststellung, Plangenehmigung45
Plan46
Aufsicht47
Andere Stauanlagen und Wasserspeicher48
  
Unterabschnitt 4 
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Abgrabungen 
  
Erfordernis der Genehmigung
(zu § 36 WHG)
49
  
Unterabschnitt 5 
Gewässerrandstreifen 
  
Gewässerrandstreifen
(zu § 38 WHG)
50
Verfahren, Entschädigung, Ausgleich
(zu § 38 WHG)
51
  
Unterabschnitt 6 
Gewässerunterhaltung 
  
Umfang der Gewässerunterhaltung
(zu § 39 WHG)
52
Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung
(zu § 40 Abs. 1 WHG)
53
Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
(zu § 40 Abs. 1 WHG)
54
Unterhaltungsverbände55
Zusammenarbeit von Unterhaltungsverbänden55a
Heranziehung zu den Beiträgen für einen Unterhaltungsverband56
Heranziehung zu den Kosten für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung56a
Zuschuss des Landes zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung57
Übernahme der Unterhaltungspflicht durch das Land58
Unterhaltung der Sammelbecken von Talsperren
(zu § 40 Abs. 1 WHG)
59
Unterhaltung der Anlagen in und an Gewässern60
Unterhaltung der Häfen, Lande- und Umschlagstellen61
Unterhaltungspflicht aufgrund besonderen Titels oder behördlicher Entscheidung
(zu § 40 Abs. 2 WHG)
62
Ersatzvornahme
(zu § 40 Abs. 4 WHG)
63
Ersatz von Mehrkosten64
Kostenausgleich65
Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
(zu § 41 WHG)
66
Gewässerschau67
Entscheidung der Wasserbehörde, Unterhaltungsordnungen
(zu § 42 WHG)
68
  
Abschnitt 3 
Bewirtschaftung des Grundwassers 
  
Erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers
(zu § 46 Abs. 3 WHG)
69
  
Kapitel 3 
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen 
  
Abschnitt 1 
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz 
  
Unterabschnitt 1 
Öffentliche Wasserversorgung 
  
Öffentliche Wasserversorgung
(zu § 50 WHG)
70
(weggefallen)71
Wasseruntersuchungen
(zu § 50 Abs. 5 WHG)
72
  
Unterabschnitt 2 
Wasserschutzgebiete 
  
Festsetzung von Wasserschutzgebieten
(zu § 51 WHG)
73
Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
(zu § 52 WHG)
74
Ausgleich
(zu § 52 Abs. 5 WHG)
75
Kooperativer Gewässerschutz, Zuschussgewährung76
  
Unterabschnitt 3 
Heilquellenschutz 
  
Heilquellenschutz
(zu § 53 WHG)
77
  
Abschnitt 2 
Abwasserbeseitigung 
  
Pflicht zur Abwasserbeseitigung
(zu § 56 WHG)
78
Abwasserbeseitigungskonzepte79
Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht79a
Niederschlagswasserbeseitigung79b
Abwasserbeseitigungspläne80
Zusätzliche Regelungen für Abwasseranlagen
(zu den §§ 55, 58 und 60 WHG)
81
Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
(zu § 61 WHG)
82
  
Abschnitt 3 
Zusammenschlüsse von Aufgabenträgern zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung 
  
Zusammenschlüsse von Aufgabenträgern83
Pflichtverband84
Neubildung von Zweckverbänden aus bestehenden Zweckverbänden und Eingliederung von Zweckverbänden85
  
Abschnitt 4 
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 
  
Anzeige von wassergefährdenden Vorfällen86
Zuständigkeit der Bergbehörde87
  
Abschnitt 5 
Gewässerschutzbeauftragte 
  
Gewässerschutzbeauftragter bei Gebietskörperschaften, Zusammenschlüssen und öffentlich-rechtlichen Wasserverbänden
(zu den §§ 64 bis 66 WHG)
88
  
Abschnitt 6 
Gewässerausbau, Deich- und Dammbauten 
  
Verpflichtung zum Ausbau89
Auflagen90
Entschädigung, Widerspruch91
Benutzung von Grundstücken92
Vorteilsausgleich93
Ausbau und Unterhaltung, Deichschau94
Vorzeitige Besitzeinweisung94a
Enteignung94b
Veränderungssperre94c
Duldungspflichten95
Benutzung der Deiche96
Schutz der Deiche97
Planfeststellung und Plangenehmigung (zu den §§ 67 bis 71 WHG)97a
  
Abschnitt 7 
Hochwasserschutz 
  
Risikobewertung, Gefahrenkarten, Risikokarten, Risikomanagementpläne98
Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
(zu § 76 WHG)
99
Vorläufige Sicherung
(§ 76 Abs. 3 WHG)
100
Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
(zu § 78 WHG)
101
  
Abschnitt 8 
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation 
  
Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
(zu den §§ 82, 83 und 85 WHG)
102
Wasserbuch
(zu § 87 WHG)
103
  
Abschnitt 9 
Duldungs- und Gestattungspflichten 
  
Anschluss von Stauanlagen104
  
Abschnitt 10 
Entgelt für Wasserentnahmen 
  
Entgelt für Wasserentnahmen105
  
Kapitel 4 
Entschädigung, Ausgleich 
  
Verweis auf Bundesrecht106
Entschädigung in wiederkehrenden Leistungen107
Entschädigungsverfahren108
  
Kapitel 5 
Gewässeraufsicht 
  
Staatlich anerkannte Stellen für Abwasseruntersuchungen109
Kosten110
  
Kapitel 6 
Gewässerkundlicher Landesdienst 
  
Gewässerkundlicher Landesdienst111
Befugnisse des gewässerkundlichen Landesdienstes112
Messanlagen113
  
Kapitel 7 
Bußgeld- und Schlussvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten114
Folgeänderungen115
Einschränkung eines Grundrechts116
Sprachliche Gleichstellung117
Inkrafttreten118
  
Anlagen 
  
Verzeichnis der Gewässer mit erheblicher Bedeutung für die Wasserwirtschaft
(zu § 4 Abs. 1 Nr. 2)
Anlage 1
Verzeichnis der Unterhaltungsverbände
(zu § 54 Abs. 1 Satz 1)
Anlage 2
Verzeichnis der Deiche
(zu § 94 Abs. 3 Satz 1)
Anlage 3
*

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der

  1. 1.

    Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1),

  2. 2.

    Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/31/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114),

  3. 3.

    Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).