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Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
Bundesrecht
Titel: Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WaStrG
Gliederungs-Nr.: 0940-9
Normtyp: Gesetz

Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Bundeswasserstraßen 
  
Binnenwasserstraßen, Seewasserstraßen1
Bestandsänderung2
Erweiterung und Durchstiche3
  
Abschnitt 2 
Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft 
  
Einvernehmen mit den Ländern4
  
Abschnitt 3 
Befahren mit Wasserfahrzeugen und Gemeingebrauch 
  
Befahren mit Wasserfahrzeugen5
Gemeingebrauch6
  
Abschnitt 4 
Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen 
  
Allgemeine Vorschriften über Unterhaltung und Betrieb7
Umfang der Unterhaltung8
Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen9
Anlagen und Einrichtungen Dritter10
Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung11
  
Abschnitt 5 
Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen 
  
Allgemeine Vorschriften über Ausbau und Neubau12
Planungen13
Planfeststellung, vorläufige Anordnung14
Anhörungsverfahren14a
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung14b
Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung14c
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens14d
Rechtsbehelfe14e
Projektmanager14f
Veränderungssperre, Vorkaufsrecht15
Besondere Pflichten im Interesse des Vorhabens16
Veröffentlichung im Internet17
Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz18
Grenzüberschreitende Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz18a
Berichterstattung an die Europäische Kommission18b
(weggefallen)19
Vorzeitige Besitzeinweisung20
Ausschluss von Ansprüchen21
(weggefallen)22
(weggefallen)23
  
Abschnitt 6 
Ordnungsvorschriften 
  
Strompolizei24
Verantwortliche Personen25
Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen26
Strompolizeiverordnungen27
Strompolizeiliche Verfügungen28
Verhältnismäßigkeit, Wahl der Mittel29
Besondere Befugnisse zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen30
Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung31
Rücknahme und Widerruf der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung32
Besondere Pflichten im Interesse der Überwachung33
  
Abschnitt 7 
Besondere Aufgaben 
  
Schifffahrtszeichen34
Wasserstands- und Hochwassermeldedienst, Eisbekämpfung und Feuerschutz35
  
Abschnitt 8 
Entschädigung 
  
Allgemeine Vorschriften über Entschädigung36
Einigung, Festsetzungsbescheid37
Vollstreckung38
Rechtsweg39
  
Abschnitt 9 
Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen 
  
Duldungspflicht40
Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen41
Unterhaltung der Kreuzungsanlagen42
Durchfahrten unter Brücken im Zuge öffentlicher Verkehrswege43
  
Abschnitt 10 
Durchführung des Gesetzes 
  
Enteignung für Zwecke der Bundeswasserstraßen44
Zuständigkeiten45
Rechtsverordnungen46
(weggefallen)47
Anforderungen der Sicherheit und Ordnung48
  
Abschnitt 11 
Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften 
  
(weggefallen)49
Ordnungswidrigkeiten50
Ordnungswidrigkeitendatei51
(weggefallen)52
(weggefallen)53
(weggefallen)54
(weggefallen)55
Überleitungs- und Schlussbestimmungen56
(weggefallen)57
(weggefallen)58
(weggefallen)59
  
Anlagen 
  
Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des BundesAnlage 1
Bundeswasserstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des BundesverwaltungsgerichtsAnlage 2
(zu § 18 Absatz 1 Satz 1)Anlage 3
(zu § 18 Absatz 1 Satz 2)Anlage 4