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Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: VwRehaG
Gliederungs-Nr.: 254-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche
(Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1620)

Zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen1
Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit in sonstigen Fällen1a
Folgeansprüche2
Leistungen der Sozialen Entschädigung bei gesundheitlicher Schädigung3
Leistungen der Sozialen Entschädigung für Hinterbliebene4
Zusammentreffen von Ansprüchen5
(weggefallen)6
Eingriff in Vermögenswerte7
Berufliche Benachteiligung8
Antrag9
Inhalt des Antrags10
Verarbeitung von personenbezogenen Daten11
Rehabilitierungsbehörde12
Verwaltungsverfahren13
Kosten14
Bestandskraft nach allgemeinen Vorschriften15
Rechtsweg16
Kostenregelung17
Übergangsregelung18