§ 94 GOLT
Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz
Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz
Landesrecht Rheinland-Pfalz
11. Abschnitt – Anfragen und Aktuelle Debatten
§ 94 GOLT – Anträge zu Großen Anfragen
Wird bei der Besprechung im Landtag ein Antrag zur Sache gestellt, muss er von den Anfragenden, einer Fraktion oder acht anwesenden Abgeordneten unterstützt werden. Der Antrag kann einem Ausschuss überwiesen werden; die Abstimmung kann auf den nächsten Sitzungstag verschoben werden.