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§ 10 VgG 2002
Vergabegesetz für das Land Bremen
Landesrecht Bremen
Titel: Vergabegesetz für das Land Bremen
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: VgG 2002,HB
Gliederungs-Nr.: 63-h-2
Normtyp: Gesetz

§ 10 VgG 2002 – In-Kraft-Treten  (1)

(1) § 4 Abs. 2, Sätze 3 und 4, § 6 Abs. 2 und § 9 Abs. 4 Satz 2 treten am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. § 4 Abs. 2 Satz 2 tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. März 2003 in Kraft.

(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf öffentliche Aufträge, deren Vergabe vor seinem In-Kraft-Treten durch Bekanntmachung eingeleitet worden ist.

(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 2. Dezember 2009 durch § 21 Absatz 2 des Gesetzes vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476). Zur weiteren Anwendung s. § 20 des Gesetzes vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476).