Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 4 VerkündungsG
Gesetz über die Verkündung von Verordnungen
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz über die Verkündung von Verordnungen
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung: VerkündungsG,ST
Gliederungs-Nr.: 114.1
Normtyp: Gesetz

§ 4 VerkündungsG

Dieses Gesetz tritt mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem es verkündet worden ist.