§ 5 VerfGHGO1995
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Landesrecht Thüringen
§ 5 VerfGHGO1995 – Geschäftsstelle
Bei dem Verfassungsgerichtshof wird eine eigenständige Geschäftsstelle eingerichtet. Bis zur Errichtung der Geschäftsstelle ist die Geschäftsstelle des Oberverwaltungsgerichts gleichzeitig die Geschäftsstelle des Verfassungsgerichtshofs.