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§ 24 VerfGHGO
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Landesrecht Thüringen

Fünfter Teil – Schlussvorschriften

Titel: Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Normgeber: Thüringen
Redaktionelle Abkürzung: VerfGHGO,TH
Gliederungs-Nr.: 1104-2
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

§ 24 VerfGHGO – In-Kraft-Treten der Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung tritt am 21. November 2005 in Kraft.