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§ 14 VerfGHGO
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Landesrecht Thüringen

Dritter Teil – Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof

Titel: Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Normgeber: Thüringen
Redaktionelle Abkürzung: VerfGHGO,TH
Gliederungs-Nr.: 1104-2
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

§ 14 VerfGHGO – Anzuwendende Rechtsnormen

Soweit das Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz oder diese Geschäftsordnung nichts anderes bestimmen, ist die Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend heranzuziehen.